top of page
bls-11.jpg

Foto: Andreas Heimann

Anträge und Anfragen der Bunten Liste im Stadtparlament Schlitz
02.05.2022 19 Uhr: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im  Konzertsaal des Ökonomiegebäudes der Landesmusikakademie, Schlitz.

 

Antrag (1): Antrag ein beratendes Gremium für Natur- und Landschaftsschutz einzurichten

Antrag (2): Antrag zu Fledermaus- und Vogelschutzmaßnahmen bei Vorhaben Brauereigelände
Antrag (3): Antrag zur gezielteren Beleuchtung von Sportanlagen
Anfrage (4): Anfrage nach Umsetzungsmaßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung im privaten und gewerblichen Bereich
Antrag (5): Antrag zur Gestaltung der Freizeitanlage Melmenrödersgraben

 

 

1. Antrag ein beratendes Gremium für Natur- und Landschaftsschutz einzurichten

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein beratendes Gremium einzurichten, das analog zur Tätigkeit des Naturschutzbeirates im Vogelsbergkreis für den Magistrat und ggf. die Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen zu Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes im Schlitzerland abgibt.

Begründung: Die Tätigkeit des Naturschutzbeirates im Vogelsbergkreis erstreckt sich auf Angelegenheiten, die das gesamte Kreisgebiet betreffen. Gerade in einer großen Flächenkommune wie Schlitz fallen jedoch viele Entscheidungen zu Angelegenheiten im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes an, die nicht in die Zuständigkeit des Naturschutzbeirates des Vogelsbergkreises fallen, für die aber Beratung durch ein Gremium mit Expertise in Natur- und Landschaftsschutz hilfreich wäre. Daher schlagen wir die Einrichtung eines entsprechenden, ehrenamtlich tätigen Gremiums auf städtischer Ebene vor. Es sollte ein breites Spektrum von Angehörigen mit Kompetenz insbesondere in den Fachgebieten Naturschutz, Landschaftspflege, Land- und Forstwirtschaft, Biologie, Geologie umfassen.

2. Antrag zu Fledermaus- und Vogelschutzmaßnahmen bei Vorhaben Brauereigelände

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Baumaßnahmen im ehemaligen Brauereigelände umfassende Maßnahmen zum Fledermaus- und Vogelschutzschutz vorzusehen. Dazu sollten die Einrichtung von Nistgelegenheiten für Vögel (z.B. Mauersegler, Turmfalken, Schleiereulen, Dohlen) gehören. Im Hinblick auf den Fledermausschutz sollten auf jeden Fall Sommerquartiere (wie Fledermausziegel) vorgesehen werden. Es soll aber auch geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, in den alten (Gewölbe-)Kellern Winterquartiere für Fledermäuse einzuplanen.

Begründung: Der Lebensraum von Fledermäusen schwindet mehr und mehr. Oft zerstört Gebäudesanierung zum Beispiel ihre Quartiere, so dass geeignetes Obdach auch für Fledermäuse immer seltener wird. Ähnliches gilt für viele Vögel. Wir sehen die Sanierung des ehemaligen Brauereigeländes als optimale Gelegenheit, hier beispielhaft geeignete Quartiere für die genannten Tiere zu schaffen, ohne die geplante Nutzung der Bauten in Form der Kulturbrauerei zu beeinträchtigen. Bei frühzeitiger Einbeziehung solcher Maßnahmen in die Planung dürften sich die Kosten im sehr untergeordneten Bereich bewegen, könnten aber gleichzeitig für ein Leuchtturmprojekt Fledermaus- und Vogelschutz im innerstädtischen Bereich stehen. Mehr.

3. Antrag zur gezielteren Beleuchtung von Sportanlagen

Der Magistrat wird beauftragt, bei den in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Sportanlagen die Beleuchtung so ausrichten zu lassen, dass das Licht nur nach unten auf die Nutzfläche trifft. Beim Ersatz von Lampen sind solche mit einer Lichtfarbe mit geringen Blauanteilen (max. 3000 Kelvin) zu verwenden. Bei Sportanlagen außerhalb des städtischen Zuständigkeitsbereichs ist darauf hinzuwirken, dass diese Vorgaben ebenfalls eingehalten werden.

Begründung: Schlitz ist Partnergemeinde des Sternenparks Rhön und hat sich verpflichtet, die Kriterien der Außenzone E2 des Sternenparks Rhön umzusetzen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.11.2020). Dazu gehören u.a. „Lichtlenkung nur nach unten auf die Nutzfläche (0 % Upward Light Ratio und keine Anstrahlung von Gewässern und Vegetation)“ und „eine Lichtfarbe mit geringen Blauanteilen (Orientierung: 1800 bis 2400 Kelvin, max. 3000 Kelvin)“. Leider beobachtet man aber immer wieder, dass bei Beleuchtung von Sportplätzen (z. B. neuer Sportplatz oberhalb Dreifelderhalle) diese Vorgaben nicht beachtet werden, sondern dass Licht weit seitwärts und nach oben abstrahlt. Über die Schädlichkeit so einer fehlerhaften Ausleuchtung wurde im Stadtparlament mehrfach diskutiert. Sie sollte und kann bei Sportanlagen leicht vermieden werden.

4. Anfrage nach Umsetzungsmaßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung im privaten und gewerblichen Bereich

Die Stadtverordnetenversammlung hat anlässlich des Beschlusses, dem Sternenpark Rhön beizutreten, am 9.11.2020 auch beschlossen:
Die Stadtverwaltung wirkt aufklärend und ggf. unterstützend darauf hin, dass in privaten und geschäftlichen Bereichen, insbesondere bei der Gewerbebeleuchtung, die o. g. Regelungen Anwendung finden.
Welche Aktivitäten hat es bisher gegeben oder/und sind geplant, um auch im privaten und gewerblichen Bereich eine Umsetzung der für die Außenzone E2 des Sternenparks vorgegebenen Maßnahmen zu erreichen?

 

5. Antrag zur Gestaltung der Freizeitanlage Melmenrödersgraben

 

Der Magistrat wird beauftragt, im neuen Konzept für die Freizeitanlage Melmenrödersgraben (ehemalige Tennisplätze) nicht nur Beach-Volleyballfelder, Mini-Soccerfeld, Calisthenics-Geräte, Grillplatz, Tische und Bänke (Entwurf 1. Bauabschnitt der Empfehlung der Stadtverwaltung) vorzusehen, sondern bereits im 1. Bauabschnitt auch Spielgeräte für jüngere Kinder zu berücksichtigen, um von Anfang an Angebote für alle Altersgruppen von Familien sicherzustellen. Mehr.

Anker 1
Anker 2
Anker 3
Anker 4
Anker 5
bottom of page