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Anträge und Anfrage der Bunten Liste im Stadtparlament Schlitz am 10.06.2024
10.06.2024 19 Uhr: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Auerhahnsaal der Kulturhalle "Hahnekiez", Schlitz.

Antrag (1): Antrag zur Verkehrsführung und Gestaltung der Ringmauer. Mehr.

Anfrage (2): Antrag zu Abgabe von Hecken- und Strauchschnitt. Mehr.

Anfrage (3): Anfrage zum Stand der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen. Mehr.

1. Antrag zur Verkehrsführung und Gestaltung der Ringmauer

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen
a. die Freigabe des aktuell als Einbahnstraße ausgewiesenen Teils der Ringmauer für den Fahrradverkehr in beiden Richtungen möglich ist,
b. zumindest der untere Bereich der Ringmauer (Günthergasse bis Einmündung Schulstraße) als Verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1) möglichst unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung ausgewiesen werden kann.
Weiterhin ist zu prüfen, welche zunächst einfachen und kostengünstigen Maßnahmen der Gestaltung möglich sind, bevor mittelfristig eine attraktive, auch den Einzelhandel unterstützende Gestaltung, auch bei Einbeziehung der (Teil)-Umwandlung der Ringmauer in einen Verkehrsberuhigten Bereich, umgesetzt wird.
Über das Ergebnis ist im Ausschuss für Bauen, Stadt und Dorfentwicklung (ABSD) zu berichten, der auf der Grundlage dieses Berichtes der Stadtverordnetenversammlung ggf. Vorschläge zur Umsetzung machen soll.

Begründung:

Die Umgestaltung der Ringmauer war als IKEK-Projekt vorgesehen. Das Vorhaben wurde dort allerdings nicht umgesetzt, sondern die untere Ringmauer wurde über eine Erweiterung des Fördergebietes in das ISEK aufgenommen. Die Begründung lautete seinerzeit, dass bei ISEK die Förderquoten höher seien.

Bisher ist im Einbahnstraßenbereich der Ringmauer der Fahrradverkehr entgegengesetzt zur erlaubten Fahrtrichtung verboten, mit der nachvollziehbaren Begründung einer Gefährdung der Radler. Allerdings wird dieses Verbot weitgehend ignoriert. Gerade Radtouristen fahren an Wochenenden und Feiertagen die Ringmauer ein Stück weit nach oben, gern besonders bis zur Eisdiele. Und von dort geht es dann meist, auch in größeren Gruppen, wieder zurück zur Günthergasse. Bei dem entgegenkommenden PKW-Verkehr, oft nicht gerade langsam fahrend, können dann häufig ausgesprochen gefährliche Situationen beobachtet werden. Diese Probleme könnten nach unserer Einschätzung durch eine Ausweisung zumindest des unteren Bereiches als Verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325.1 behoben werden. Gleichzeitig würde diese Maßnahme auch den dort noch existierenden Einzelhandel unterstützen, denn die Zufahrt in die Ringmauer wäre nicht eingeschränkt, eben nur auf Schrittgeschwindigkeit reduziert. Auch die Durchfahrt wäre nicht untersagt, aber eben nur langsam möglich, was wohl zu einer deutlichen Reduzierung des reinen Durchgangsverkehrs führen würde. Beides sicher im Sinne von Einzelhandel und Fußgängern. Gerade die Gehwegsituation ist in der unteren Ringmauer teilweise katastrophal, besonders mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen.

2. Antrag zu Abgabe von Hecken- und Strauchschnitt

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob eine Möglichkeit zur Abgabe von Hecken- und Strauchschnitt auf dem Bauhof oder einem anderen städtischen Gelände angeboten werden kann. Dieses Material sollte dann nach dem Häckseln, wie es bisher schon mit anfallendem städtischem Hecken- und Strauchschnitt geschieht, einer geeigneten Verwertung zugeführt werden.

Begründung: Die Änderung der Bedingungen des ZAV für die Annahme von Grünabfällen führt zu deutlich größeren Mengen illegaler Ablagerungen dieser Abfälle, die dann von den Mitarbeitern des Bauhofes entsorgt werden müssen. Wir erwarten eine deutliche Reduzierung dieser illegalen Ablagerungsmengen, wenn es eine Möglichkeit zur kostenfreien Abgabe von Hecken- und Strauchschnitt gibt. Der zusätzliche Aufwand auf Seiten des Bauhofes wird nach unserer Einschätzung ausgeglichen durch den eingesparten Aufwand für die Beseitigung illegaler Ablagerungen. Die Annahme von Hecken- und Strauchschnitt wäre ein zusätzlicher Service für die Bevölkerung des Schlitzerlandes, den der ZAV leider nicht leistet. Welche Art von Verwertung des gehäckselten Materials (z.B. in Biogasanlagen) möglich ist, wäre selbstverständlich noch im Vorfeld zu klären.

3. Anfrage zum Stand der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen

Wie ist der Planungsstand betreffend Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen durch die Solar-Kooperation Schlitzerland GmbH, an der die Stadt Schlitz beteiligt ist? Sind Pläne für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen durch andere Interessenten bekannt?

Begründung: Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist starkes Engagement der Kommunen in diesem Bereich unbedingt erforderlich. Daher die vielleicht als penetrant empfundene Frage, wie der Stand der Errichtung von Freiflächenphotovoltaik im Schlitzerland ist. Immerhin ist es mittlerweile vier Jahre her, dass den Mitgliedern des damaligen HFWA ein geschlossenes Konzept der Rhön Energie Erneuerbare GmbH für die Entwicklung von Freiflächenphotovoltaik im Schlitzerland vorgestellt worden war.

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